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EU-Datenschutzverordnung DSGVO > auch die Schweiz ist betroffen […]

lriese · Mai 01, 2018 · Blog · 0 comments
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EU-Datenschutzverordnung DSGVO wir haben unsere Seite aktualisiert […] aber was bedeutet das neue Gesetzt genau für uns alle und damit meine ich wirklich für uns alle! Was wäre das Internet und Internetseiten ohne Bilder? Ich kann mich noch an Zeiten erinnern als das Internet massgeblich nur aus Text und Logos bestand. Reine Textseiten, wer will nur lesen? Was ist mit den Fotos – und Reiseblogs, ich lasse mal bewusst Facebook, Flickr und Co aussen vor! Wer nur Landschaften, Architektur oder Tiere fotografiert wird in naher Zukunft weniger Probleme haben und bekommen. Leider ist es mittlerweile ein Sport,  mit der Unsicherheit und der Unkenntnis vieler Menschen Profit aus dieser Unwissenheit zu schlagen. Sie suchen nach Seiten, die Bilder mit Personen enthalten und schreiben die Verantwortlichen an, bzw. mahnen diese gleich an,  wodurch bereits Kosten entstehen. Das Nachsehen haben dann all jene, die sich noch nicht mit diesem Thema beschäftigt haben. Die EU und der Gesetzgeber haben dadurch mal wieder eine Art von Wegelagerei ermöglicht. Hier ist unbedingt Nachholbedarf angesagt! Zu diesem Thema habe ich einen interessanten Artikel gefunden der die neue Problematik für Fotografen ausführlich beschreibt und sehr gut vor Augen führt, was mit der neuen EU Richtlinie gemeint ist , hier ein Auszug:

 

Wissen zur DSGVO – 7 Tipps für Fotografen von Lars Rieck

Rechtslage in Zukunft

Ab dem 25. Mai 2018 gilt: Jede digitale Anfertigung eines Fotos, auf dem Personen erkennbar abgebildet sind, ist eine Datenerhebung. Ohne Einwilligung dürfen personenbezogene Fotos im Rahmen des KUG nur noch von der so genannten „institutionalisierten“ Presse und dem Rundfunk sowie den für sie arbeitenden Journalisten und Unternehmen angefertigt und genutzt werden. Damit haben z.B. freie Sportfotografen, freie Konzertfotografen, Hochzeitsfotografen und der gesamte Bereich Street Photography ab dem 25. Mai 2018 ein gravierendes Problem. Gemäß Art. 2 Abs. 1 DSGVO gilt die DSGVO ohne Einschränkungen „für ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen“. Damit ist jegliche „automatisierte Verarbeitung“ ohne Einwilligung oder „berechtigtes Interesse“ grundsätzlich verboten. Nur, wenn ein so genannter Erlaubnistatbestand der DSGVO in Frage kommt, kann ausnahmsweise eine Erlaubnis vorliegen. Somit ist dann jede digitale Speicherung von personenbezogenen Fotos grundsätzlich verboten.

Digital Fotografieren = Datenerhebung & Datenspeicherung

Doch warum ist jedes Foto mit einer erkennbaren Person darauf ab dem 25. Mai 2018 eine erlaubnisbedürftige Datenerhebung? Weil bei der modernen, digitalen Fotografie neben dem Abbild der Person zudem noch weitere Daten gespeichert werden, die mit der Person in Verbindung gebracht werden können. Moderne Kameras erhalten neben dem auf dem Foto abgebildeten Ort auch unter Umständen GPS-Daten, Datum, Tageszeit etc. fest. Diese finden sich z.B. in den EXIF-Daten und/oder den IPTC-Daten. Damit kann dann z.B. darauf rückgeschlossen werden, wann sich diese Person wo befand. Eine Erhebung solcher personenbezogenen Daten ist zukünftig von einer Erlaubnis aus der DSGVO oder Einwilligung der abgebildeten Person abhängig.

Quelle > Link zum ganzen Artikel: Wissen zur DSGVO – 7 Tipps für Fotografen von Lars Rieck

Unbedingt den ganzen Artikel lesen, der Auszug reicht nicht! Wer die ganze Verordnung sich selbst erarbeiten will dazu ein Link: Inhalte der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

 

Was haben wir bisher im Rahmen der neuen Gesetzesanpassungen auf unserer Seite umgesetzt:

  • Haftungsausschluss / Datenschutz den neuen Regeln angepasst
  • Google Analytic und alle ähnlichen Apps durch zusätzliche Apps die Kommunikation und die Weitergabe an Daten eingeschränkt
  • Jeder Besucher / Benutzer kann seine gespeicherten Daten bei uns einsehen und löschen. Ausnahmen dazu sind im Haftungsausschluss entsprechend beschrieben:

DSGVO (GDPR) – persönliche Daten – Antragsformular zum Entfernung personenbezogener Daten

  • Newsletter, Kommentare, Formulare und Shop muss ab sofort jeder Eintrag, der übermittelt wird, seperat akzeptiert werden
  • Cookie Level zur Datenspeicherung muss beim ersten Besuch ausgewählt werden und ist für 365 Tage gültig.

 

Hier ein paar weitere Fragen die sich jeder Webseitenbetreiber stellen muss im Rahmen der neuen EU-Datenschutzverordnung DSGVO

  • Welche Daten verarbeitet der Hoster/Domainanbieter, wenn jemand meine Website besucht?
  • Nutze ich automatisch dieselben Trackingtools, Hoster/Domainanbiete in seiner Datenschutzerklärung angegeben hat?
  • Wie schließe ich eine Datenschutzerklärung mit meinem Hoster nach der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab?
  • Was ist die Whois-Datenbank und warum sind die Daten von mir dort öffentlich abrufbar?
  • Welche TÜV-Zertifizierungen/ISO Normen hat mein Hoster/Dienstanbieter AG?
  • Wie sicher sind die Rechenzentren vom Hoster und wo liegen die Daten?
  • Kommt die E-Mail “Bitte überprüfen Sie Ihre Domaindaten” im Auftrag der ICANN vom Hoster?
  • Wie stellt der Hoster sicher, dass vom Hoster verarbeitete Daten vor unbefugtem Zugriff Dritter geschützt sind?

 

Die Richtlinien umzusetzen heisst nicht alleine seine bestehende Webseite, Plug-Ins oder Entwicklungen anzupassen, das ist nur ein Teil, sondern der wesentliche Punkt ist, das niemand auf einem Foto erkennbar ist, das heisst Pixeln aller Personen und dann erst veröffentlichen oder eine schriftliche Bestätigung von allen Personen auf dem Bild einzuholen und bei Bedarf vorweisen zu können. Einen ersten Schritt in dieser Richtung haben wir bereits umgesetzt. Der zweite Schritt ist viel härter für alle von uns. Die Konsequenz ist alle Bilder zu löschen oder so zu bearbeiten das Personen nicht erkennbar sind. Für viele Fotografen ist das kein Problem, aber für alle, die in der Street-, Hochzeits.- und Sportfotografie unterwegs sind, ist dieses Vorgehen existenzbedrohend, wer will schon einen People-Photograph anheuern oder im Internet aussuchen, wenn man seine Arbeiten nicht erstmal begutachten kann? Wir selbst sind nicht nur in der Zeitraffer oder Landschaft-Fotografie unterwegs,sondern auch in der Hochzeitsfotografie. Bisher haben wir immer davon abgesehen Bilder dieser Shootings zu veröffentlichen und haben nur bei Bedarf Set-Karten unserer Arbeit ausgehändigt aber für viele andere ist das ein echtes Dilemma! Eigentlich kann jeder aus diesem Genre seinen Job an den Nagel hängen, wenn er nicht bereits einen Namen und zahlendes Klientel hat. Das Internet wird in den nächsten Jahren um einiges an Vielfalt verlieren, wenn hier nicht nachgeschärft wird. Ich kann den Ansatz  schon verstehen, zuviel Schindluder wurde hier in den letzten Jahren betrieben. Jeder konnte irgendwelche Bilder posten und dadurch den einen oder anderen durch einen unbedachten Schnappschuss verunglimpfen. Ich erinnere mich hier an das Handy/Kamera Verbot in Schwimmbädern! Dennoch gibt es Kunstformen/Genres der Fotografie bei denen Bilder mit Weltruhm entstanden sind, nur durch Personen im Bild, nicht Bildmittelpunkt, einen Ausdruck verliehen haben der unwiderbringlich wäre, ohne diese Person. Hier spielt es keine Rolle, wer auf dem Bild abgelichtet wurde, sondern nur um eine Situation oder ein Objekt interssant zu machen! Vielleicht wäre es sinnvoll Kameras im Smartphone zu verbieten oder wie in China eine Zensur zu etablieren? Ich weiss nicht wo das hinführen soll, aber für mich ein Zeichen das die Endscheider alle keine Fotografen sind oder nie etwas ausser einen Baum fotografiert haben!

 

Hier noch ein paar generelle Anmerkungen zu diesem Thema

Ohne Impressum, keine Website Erst wenn Ihr Impressum vollständig ist und Sie alle Daten noch einmal geprüft haben, sollten Sie Ihre Website online stellen. Das Impressum ist Pflicht. Es gibt nur eine Ausnahme: Bei einer privaten Website, die ausschließlich für Familie und Freunde bestimmt ist, dürfen Sie auf das Impressum verzichten. Der Link zum Impressum sollte außerdem auf jeder Unterseite vorhanden und leicht erkennbar sein, das heißt möglichst ohne Scrollen.

Alles drin? Vollständigkeit ist das A und O eines rechtssicheren Impressums. Fehlt eine wesentliche Angabe, laufen Sie Gefahr, abgemahnt zu werden. Besonders wichtig: Gewährleisten Sie eine unproblematische Kontaktaufnahme. Ihr Name oder der Name Ihrer Gesellschaft (inklusive Rechtsform), Ihre geschäftliche Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind ein Muss.

Beispiel-Impressum (Bitte beachte dass es sich hier nur um ein Muster handelt)

Anbieter:
Max Mustermann bzw. Mustermann GmbH
Musterstraße 11
Postleitzahl / Stadt

Kontakt:
Telefon: +xx/12345678-0
e-Mail: e-mail@mustermann.de
Website: www.mustermann.de

Registergericht: AG Mustergericht
HRB-Nummer: 12345
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 123456789
Vertretungsberechtigt: Max Mustermann, Geschäftsführer (im Fall der GmbH)

 

Wer ebenfalls dagegen vorgehen möchte kann mit seiner Stimme an der Petition Teilnehmen:

Pressefreiheit! Gegen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Fotografen, Kunst, Presse

 

Wir werden daher unsere Seite weiter durchforsten und anpassen, um der neuen Gesetzgebung Sorge zu tragen, auch wenn unsere Seite ausserhalb der EU gehostet ist. Daher ist es nicht ausgeschlossen das in der nächsten Zeit mit Performance, und des öfteren Wartungsintervallen Störungen / Ausfälle auftreten werden.

 

Weiterführende Quellen Schweiz / Deutschland / Internet:

  • Quelle / Link: Datenschutz: Neue EU-Verordnung und die Schweiz
  • Quelle / Link: Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union und die Schweiz
  • Quelle / Link: Datenschutz-Grundverordnung DSGVO
  • https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-fotobusiness/
  • http://www.cr-online.de/blog/2018/03/09/das-ende-der-freien-veroeffentlichung-von-personenbildnissen-fuer-die-meisten-von-uns/
  • https://natur-photocamp.de/dsgvo-fuer-fotografen/
  • https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/einwilligung.pdf
  • https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679
  • Inhalte der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

 

 


 

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